Wenn Sie Interesse haben, bitten wir Sie zu beachten, dass wir uns als Partner der Salzburger Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet haben, Qualitätsstandards hinsichtlich der Formalqualifikation zu beachten. Deshalb wird eine facheinschlägige abgeschlossene Ausbildung (180 ECTS) entsprechend dem Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (SozialarbeiterIn, SozialpädagogIn, PsychologIn, ErziehungswissenschaftlerIn etc.) vorausgesetzt. Selbstredend kann aber auch eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworbene Berufserfahrung oder Befähigung anerkannt werden.
Unsere Arbeit ist spannend und abwechslungsreich. Deshalb laden wir gerne dazu ein, die Arbeit mit Jugendlichen im Rahmen der ambulanten oder stationären Jugendhilfe bei uns kennenzulernen. Wir setzen lediglich voraus, dass Sie in unser Team passen, eine themennahe, mindestens postsekundäre Ausbildung absolvieren und die voraussichtliche Praktikumsdauer die Wahrnehmung von Prozessen zulässt.
Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.